Zusammenfassung: Gegenständlich erhebt der erkennende Senat die Frage zu einem Element der Entscheidung, ob sich die Kostenentscheidung in einem Strafurteil aus dem Akteninhalt entsprechend ableiten lässt. Liegt etwa gar eine willkürliche Entscheidung vor?
Rechtsgrundlagen: § 391 Abs 2 StPO