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§ 391 Abs 2 StPO

OGH-LeitsätzeStrafrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/123ÖJZ-LS 2012, 733 - 734 Heft 16 v. 15.8.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich erhebt der erkennende Senat die Frage zu einem Element der Entscheidung, ob sich die Kostenentscheidung in einem Strafurteil aus dem Akteninhalt entsprechend ableiten lässt. Liegt etwa gar eine willkürliche Entscheidung vor?

Rechtsgrundlagen: § 391 Abs 2 StPO

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