Zusammenfassung: Das Höchstgericht widmet sich mit seiner Entscheidung der Frage, ob die Verhängung einer Zwangsstrafe aufgrund der Einbringung des Jahresabschlusses in Papierform gerechtfertigt ist. Besteht Raum für eine Einschränkung des § 283 UGB?
Rechtsgrundlagen: § 283 UGB
Schlagwörter: