Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung wendet sich der EGMR umfangreichen verfahrensrechtlichen Fragen in Hinblick auf die Verpflichtung, den innerstaatlichen Instanzenzug auszuschöpfen, ein. Muss dahingehend zwingend das Instrument des Devolutionsantrags verwendet werden?
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 EMRK