Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der OGH der Frage zu, unter welchen Voraussetzungen im Strafverfahren Verweisungen auf Berechnungen des Finanzamtes in Hinblick auf die Sachverhaltsfeststellung des strafbestimmenden Wertbetrages zulässig sind.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 5 FinStrG