Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich in Hinblick auf die Ausgeschlossenheit von Richtern der Frage zu, ob die bloße Kenntnisnahme in Form des Lesens einer Strafanzeige die Zurücklegung einer solchen Anzeige einen Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens rechtfertigt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 StPO; § 44 StPO; § 91 StPO; § 99 StPO