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Lesen einer Strafanzeige setzt Ermittlungsverfahren nicht in Gang

StrafprozessrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung)EvBl 2012/100EvBl 2012, 681 - 683 Heft 14 und 15 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich in Hinblick auf die Ausgeschlossenheit von Richtern der Frage zu, ob die bloße Kenntnisnahme in Form des Lesens einer Strafanzeige die Zurücklegung einer solchen Anzeige einen Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens rechtfertigt.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 StPO; § 44 StPO; § 91 StPO; § 99 StPO

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