Zusammenfassung: Auf dem Weg zu vorliegender Entscheidung widmet sich der erkennende Senat der Frage, ob § 56 VersVG bei Doppelversicherung anzuwenden ist. Findet die dort normierte Proportionalitätsregel Anwendung und woraus erwächst die proportionale Minderung der Entschädigungspflicht bei Doppelversicherung?
Rechtsgrundlagen: § 56 VersVG