Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, wer für den Schaden eines Verletzten einzustehen hat, wenn keiner der betroffenen Anrainer seiner Streupflicht nachgekommen ist und der Verunfallte genau in der Mitte einer Straße zu Sturz gekommen ist.
Rechtsgrundlagen: § 93 Abs 1 StVO