Zusammenfassung: Gegenständlicher Entscheidung wohnt die Frage inne, ob die Wartezeit für eine Berufsunfähigkeitspension auch allein durch Ableistung des Zivildienstes erfüllt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 236 Abs 4 Z 3 ASVG
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Zusammenfassung: Gegenständlicher Entscheidung wohnt die Frage inne, ob die Wartezeit für eine Berufsunfähigkeitspension auch allein durch Ableistung des Zivildienstes erfüllt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 236 Abs 4 Z 3 ASVG
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