Zusammenfassung: Im Rahmen der zu entscheidenden Sache äußert sich der OGH zu der Frage, ob die Duldung des Heranbauens bis zur Grundstücksgrenze eine eintragungsfähige Servitut darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 472 ABGB
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Zusammenfassung: Im Rahmen der zu entscheidenden Sache äußert sich der OGH zu der Frage, ob die Duldung des Heranbauens bis zur Grundstücksgrenze eine eintragungsfähige Servitut darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 472 ABGB
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