Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich mit der Bedeutung der kontradiktorischen Vernehmung im Strafverfahren mit Verteidigerzwang. Wie wirkt sich dahingehend die Abwesenheit des unvertretenen Angeklagten aus, der nicht über die Folgen seines Fernbleibens aufgeklärt wird?
Rechtsgrundlagen: § 165 Abs 2 StPO