§ 333 ASVG
Vorliegende Entscheidung befasst sich mit dem Dienstgeberhaftungsprivileg näher, indem sich die erkennende Instanz differenzierend mit einer Verletzung aufgrund einer defekten Laderampe bei Wartungsarbeiten auseinandersetzt.
§ 333 ASVG
Vorliegende Entscheidung befasst sich mit dem Dienstgeberhaftungsprivileg näher, indem sich die erkennende Instanz differenzierend mit einer Verletzung aufgrund einer defekten Laderampe bei Wartungsarbeiten auseinandersetzt.