Zusammenfassung: Der erkennende Senat klärt mit seiner Entscheidung, ob Schütteln eines Warenautomaten die Deliktsqualifikation durch Aufbrechen eines Behältnisses verwirklicht.
Rechtsgrundlagen: § 129 StGB
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Zusammenfassung: Der erkennende Senat klärt mit seiner Entscheidung, ob Schütteln eines Warenautomaten die Deliktsqualifikation durch Aufbrechen eines Behältnisses verwirklicht.
Rechtsgrundlagen: § 129 StGB
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