Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, wie nach Insolvenzeröffnung entstandene Ersatzansprüche gegen den Gemeinschuldner zu werten sind. Sind diese als Insolvenz- oder Masseforderungen zu behandeln?
Rechtsgrundlagen: § 46 Abs 1 Z 2 IO
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