Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage auf den Grund, ob auch einer externen Sicherheitsfachkraft das sozialversicherungsrechtliche Dienstgeberhaftungsprivileg zugute kommt.
Rechtsgrundlagen: § 333 ASVG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage auf den Grund, ob auch einer externen Sicherheitsfachkraft das sozialversicherungsrechtliche Dienstgeberhaftungsprivileg zugute kommt.
Rechtsgrundlagen: § 333 ASVG
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