Zusammenfassung: Der OGH stellt mit seiner Entscheidung klar, dass mehrere an einem Kartell beteiligte Unternehmen solidarisch für das Zuwiderhandeln gegen geltendes Kartellrecht schadenersatzrechtlich einzustehen haben.
Rechtsgrundlagen: § 1302 ABGB; § 18 KartG; Art 6 Nr 1 EuGVVO