Zusammenfassung: Gegenständlich erhebt der OGH die Frage zum zentralen Entscheidungselement, wie weit Auskunftsrechte eines Bankkunden und seines Rechtsnachfolgers in Hinblick auf Einhaltung des Bankgeheimnisses reichen.
Rechtsgrundlagen: Art 42 Abs 1 EGZPO
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