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Kein subjektives Recht auf Einhaltung allfälliger Ausschreibungspflichten

VergaberechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung); Andreas Konecny (Anmerkung)EvBl 2012/74EvBl 2012, 511 - 514 Heft 11 v. 15.5.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich der OGH zu der Frage zu äußern, ob einem potentiellen Bewerber in Hinblick auf einen ausschreibungspflichtigen Posten ein subjektives Recht zukommt, dass sämtliche Ausschreibungspflichten eingehalten werden.

Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 3 BThOG

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