Zusammenfassung: Der OGH stellt klar, dass das tatsächliche Vorliegen einer "Befugnis" in Hinblick auf den objektiven Tatbestand des § 251 StGB zwingend gegeben sein muss.
Rechtsgrundlagen: § 251 StGB
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Zusammenfassung: Der OGH stellt klar, dass das tatsächliche Vorliegen einer "Befugnis" in Hinblick auf den objektiven Tatbestand des § 251 StGB zwingend gegeben sein muss.
Rechtsgrundlagen: § 251 StGB
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