Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Verdrängung des Kollektivvertrags des wirtschaftlich untergeordneten Betriebs bei Mischbetrieben.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 3 ArbVG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Verdrängung des Kollektivvertrags des wirtschaftlich untergeordneten Betriebs bei Mischbetrieben.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 3 ArbVG
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