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Beseitigung einer Gesundheitsgefährdung ist Aufgabe des Vermieters

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2011/30EvBl 2011, 217 - 219 Heft 5 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt eindeutig fest, dass Maßnahmen zur Abwendung von erheblichen Gesundheitsgefährdungen dem Vermieter zuzurechnen sind.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 Z 2 MRG; § 6 Abs 1a MRG

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