Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte das Gericht auf dem Wege seiner Entscheidungsfindung die Rechtzeitigkeit von im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachten Eingaben zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: § 89 d GOG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte das Gericht auf dem Wege seiner Entscheidungsfindung die Rechtzeitigkeit von im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachten Eingaben zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: § 89 d GOG
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