Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob eine Änderung der Beteiligungsform gegenüber der Anklage die Informationspflichten nach § 262 StPO auslöst und uU eine Urteilsanfechtung rechtfertigt.
Rechtsgrundlagen: § 262 StPO
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob eine Änderung der Beteiligungsform gegenüber der Anklage die Informationspflichten nach § 262 StPO auslöst und uU eine Urteilsanfechtung rechtfertigt.
Rechtsgrundlagen: § 262 StPO