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Gegenüber Anklage geänderte Beteiligungsform als Gegenstand des Überraschungsverbots

StrafprozessrechtJudikaturChristoph Brenn, Helge Hoch, Eckart Ratz, Ronald RohrerEvBl 2011/27EvBl 2011, 179 - 181 Heft 4 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob eine Änderung der Beteiligungsform gegenüber der Anklage die Informationspflichten nach § 262 StPO auslöst und uU eine Urteilsanfechtung rechtfertigt.

Rechtsgrundlagen: § 262 StPO

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