Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich der OGH im Lichte des Art 82 UN-K mit der Teilrückabwicklung von Kaufverträgen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: Art 82 UN-Kaufrecht
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung hatte sich der OGH im Lichte des Art 82 UN-K mit der Teilrückabwicklung von Kaufverträgen zu befassen.
Rechtsgrundlagen: Art 82 UN-Kaufrecht
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