Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob sich ein Kläger das im Zeitraum der Kündigungsanfechtung aus einem anderen Arbeitsverhältnis stammende "verdiente" Entgelt auf seinen Anspruch anrechnen lassen muss. Darüber hinaus war zu klären, ob ein als Bruttogehalt angeführter Betrag ausreichend bestimmt ist.
Rechtsgrundlagen: § 1155 Abs 1 ABGB