Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert eine rechtswidrige Vernichtungsanordnung verwahrter Gegenstände. Kann in Ermangelung einer Beschwerde nach § 87 StPO eine Grundrechtsverletzung im Wege eines Erneuerungsantrags geltend gemacht werden?
Rechtsgrundlagen: § 363a StPO