Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass eine Hypothekarforderung nur bücherlich übertragbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 453 ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass eine Hypothekarforderung nur bücherlich übertragbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 453 ABGB
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