Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der OGH in Hinblick auf Umfang und Reichweite des Redaktionsgeheimnisses hinsichtlich der Frage zu widmen, ob dieses nur in Bezug auf vertrauliche Mitteilungen anwendbar ist. Ist die Sicherstellung von Videomaterial wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen vor laufender Kamera rechtmäßig?