Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der OGH zum Verjährungsbeginn für den Geschädigten im Falle der Verpfändung und Überweisung der fingierten Haftpflichtversicherungsforderung.
Rechtsgrundlagen: § 158c Abs 1 VersVG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der OGH zum Verjährungsbeginn für den Geschädigten im Falle der Verpfändung und Überweisung der fingierten Haftpflichtversicherungsforderung.
Rechtsgrundlagen: § 158c Abs 1 VersVG
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