Zusammenfassung: Die erkennende Instanz wendet sich in vorliegender Entscheidung AGB-Klauseln in Vertragsformblättern unter dem Aspekt der gröblichen Benachteiligung von Bestandnehmern zu.
Rechtsgrundlagen: § 28 KSchG
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Zusammenfassung: Die erkennende Instanz wendet sich in vorliegender Entscheidung AGB-Klauseln in Vertragsformblättern unter dem Aspekt der gröblichen Benachteiligung von Bestandnehmern zu.
Rechtsgrundlagen: § 28 KSchG
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