Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob Mängel im Verfahren erster Instanz, die vom Rekursgericht verneint werden, einen Revisionsrekursgrund darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 66 AUßStrG
Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob Mängel im Verfahren erster Instanz, die vom Rekursgericht verneint werden, einen Revisionsrekursgrund darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 66 AUßStrG