Zusammenfassung: In Bezug auf Abbruchmaßnahmen auf einem Grundstück stellt der OGH klar, dass der Grundeigentümer für von Baumaschinen verursachte Schäden im Nachbarrecht einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 364a ABGB
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Zusammenfassung: In Bezug auf Abbruchmaßnahmen auf einem Grundstück stellt der OGH klar, dass der Grundeigentümer für von Baumaschinen verursachte Schäden im Nachbarrecht einzustehen hat.
Rechtsgrundlagen: § 364a ABGB
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