Zusammenfassung: In vorliegender Sache weist der OGH eine strittige gemeinsame Nutzung eines Fischereirechts eindeutig dem Außerstreitrecht zu und äußert sich somit zu Miteigentumsstreitigkeiten.
Rechtsgrundlagen: § 825 ABGB; § 838a ABGB; § 40a JN
Zusammenfassung: In vorliegender Sache weist der OGH eine strittige gemeinsame Nutzung eines Fischereirechts eindeutig dem Außerstreitrecht zu und äußert sich somit zu Miteigentumsstreitigkeiten.
Rechtsgrundlagen: § 825 ABGB; § 838a ABGB; § 40a JN