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§ 52 Abs 1 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2010/22ÖJZ-LS 2010, 137 Heft 3 v. 1.2.2010

§ 52 Abs 1 StPO

In vorliegender Sache hatte sich der OGH mit der Ausfolgung allgemein verbotener Gegenstände unter dem Aspekt der Akteneinsicht zu befassen.

OGH 6.10.2009, 14 Os 95/09s

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