Art IV Abs 4 UrhGNov 2005
In vorliegender Sache wurde vom OGH differenzierend festgestellt, ob die Rückwirkung authentischer Interpretation auf das Inkrafttreten des erklärten Gesetzes oder auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der UrhGNov 2005 zu beziehen ist.
OGH 8.9.2009, 4 Ob 53/09m