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§ 201 StGB als alternatives Mischdelikt

StrafrechtJudikaturBearbeitet von Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGHEvBl 2010/21EvBl 2010, 133 - 134 Heft 3 v. 1.2.2010

§ 201 Abs 1 StGB

Vorliegendes Erkenntnis behandelt den Tatbestand der Vergewaltigung als alternatives Mischdelikt. Steht eine Impotenz des Täters der Erfüllung des Tatbestands entgegen oder ist bereits eine tätergewollte Berührung der Geschlechtsteile ausreichend?

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