§ 267 StPO
Vorliegendes Erkenntnis befasst sich vor allem mit dem Begriff der Anklageüberschreitung iZm Diebstahl und Hehlerei. Wie ist der Gegenstand der Anklage zu sehen?
OGH 29.10.2009, 12 Os 133/09i
§ 267 StPO
Vorliegendes Erkenntnis befasst sich vor allem mit dem Begriff der Anklageüberschreitung iZm Diebstahl und Hehlerei. Wie ist der Gegenstand der Anklage zu sehen?
OGH 29.10.2009, 12 Os 133/09i