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§ 81 EheG; § 95 EheG

OGH-LeitsätzeEhegüterrechtÖJZ-LS 2010/16ÖJZ-LS 2010, 134 - 135 Heft 3 v. 1.2.2010

§ 81 EheG; § 95 EheG

In vorliegender Rechtssache wurde klargestellt, dass Ansprüche, wie auch das Benützungsentgelt, vorrangig im Aufteilungsverfahren geltend zu machen sind.

OGH 18.9.2009, 6 Ob 98/09v

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