§ 54 Abs 1 MSchG; § 18 UWG
In vorliegender Entscheidung wird eine Weiterentwicklung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung im Markenrecht präsentiert. Wo findet die Unternehmerhaftung nach § 54 MSchG ihre Grenze? Wie ist "im Betrieb des Unternehmens" zu verstehen?