§ 15 Abs 2 OGHG
Vorliegende Entscheidung hatte sich mit den Voraussetzungen der Unterlassung der Aufnahme in die Entscheidungsdokumentation Justiz zu befassen. Ist eine Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht denkbar, wenn ein Verfahren nicht in allen Instanzen ohne Durchführung einer öffentlichen Verhandlung erfolgt ist?