Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die Auskunftspflicht im Spannungsfeld allgemeiner Verschwiegenheitspflichten Thema des Erkenntnisses. Wie weit reicht konkret das Amtshilfeersuchen einer Staatsanwaltschaft, die die Übersendung eines Kartellaktes begehrt?
Rechtsgrundlagen: § 39 Abs 2 KartG; § 76 Abs 2 StPO