Zusammenfassung: Das erkennende Gericht stellt eindeutig klar, dass Anstaltspflege auch durch die medizinisch notwendige Überwachung der Ausnüchterung eines Alkoholisierten erforderlich sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 144 ASVG
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Zusammenfassung: Das erkennende Gericht stellt eindeutig klar, dass Anstaltspflege auch durch die medizinisch notwendige Überwachung der Ausnüchterung eines Alkoholisierten erforderlich sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 144 ASVG
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