Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte der OGH die Frage einer Klärung zuzuführen, wann die Präklusionsfrist hinsichtlich der Einwendungen gegen Herstellungskosten zu laufen beginnt.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 3 WGG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte der OGH die Frage einer Klärung zuzuführen, wann die Präklusionsfrist hinsichtlich der Einwendungen gegen Herstellungskosten zu laufen beginnt.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 3 WGG
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