Zusammenfassung: Vorliegendem Erkenntnis liegt die Frage zugrunde, ob sich eine Kapitalgesellschaft auf Kapitalerhaltungsvorschriften gegenüber der Anfechtung der Einlagenleistung durch den Masseverwalter im Insolvenzverfahren berufen kann.
Rechtsgrundlagen: § 28 KO
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