Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung war die von einem Gläubiger im Rahmen einer Wiederaufnahmeklage bekämpfte Forderungsfeststellung iZm dem Forderungskauf im Insolvenzverfahren beherrschendes Thema.
Rechtsgrundlagen: § 108 KO; § 190 KO; Art 3 Abs 1 EuInsVO