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Medieninhaber einer Website ist der für inhaltliche Gestaltung Letztverantwortliche

MedienrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2010/128EvBl 2010, 869 - 871 Heft 19 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung äußert sich der OGH hinsichtlich des Begriffsbilds des Medieninhabers dahingehend, dass dieser iZm mit einer Websitegestaltung derjenige ist, der, in Ermangelung eines Letztverantwortlichen, für die publizistische "Untereinheit" verantwortlich zeichnet.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 8 lit d MedienG

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