§ 1299 f ABGB
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Haftung eines Sachverständigen gegenüber außenstehenden Dritten iZm der Erstellung eines Privatgutachtens zu befassen. Sabine Hohensinn nimmt zu der Entscheidung des OGH persönlich Stellung.