§ 382g EO; § 107a StGB; § 16 ABGB; § 1382a ABGB
Der OGH äußerte sich in dieser Entscheidung ua zum Terminus "Eingriff in die Privatsphäre" gem § 382g EO. Kann auch ein bloß zufälliges Zusammentreffen eine "Verfolgungshandlung" nach § 382g Abs 1 EO darstellen? Univ.-Prof. Dr. Konecny nimmt zu der Entscheidung des OGH persönlich Stellung.