§ 16 Abs 1 JournG; § 51 Abs 3 ASGG; § 228 ZPO
Liegen Indizien für eine wirtschaftliche Abhängigkeit vor, kann der Status als ständiger freier Mitarbeiter bejaht werden.
OGH 19.12.2006, 4 Ob 231/06h
§ 16 Abs 1 JournG; § 51 Abs 3 ASGG; § 228 ZPO
Liegen Indizien für eine wirtschaftliche Abhängigkeit vor, kann der Status als ständiger freier Mitarbeiter bejaht werden.
OGH 19.12.2006, 4 Ob 231/06h