Zusammenfassung: Die Autoren berichten über die Implementierung eines Modellprojekts in Wien, Graz, Linz, Wels und Innsbruck, das den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen durch die Erbringung gemeinnütziger Leistungen verhindern soll und ziehen - nach halbjähriger Laufzeit des Projektmodells - eine erste qualitative und quantitative Zwischenbilanz.
Rechtsgrundlagen: § 31a StGB; § 410 StGB