Zusammenfassung: Die Versagung der Bordellgenehmigung für ein Gebäude, in dem auch ein Autohaus untergebracht ist, ist zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 3 lit b Tir LandespolizeiG
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Zusammenfassung: Die Versagung der Bordellgenehmigung für ein Gebäude, in dem auch ein Autohaus untergebracht ist, ist zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 3 lit b Tir LandespolizeiG
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